
Es gibt keine spezifischen Einschränkungen für ausländische Firmen in der Schweiz.
Alle Rechtsformen setzen eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz voraus.
Die zwei gängigsten Rechtsformen sind:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Mindestkapital CHF 20'000
Aktiengesellschaft (AG)
Mindestkapital CHF 100'000
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Wahl der Rechtsform
Ausstellung der entsprechenden Urkunden und Dokumente durch einen Treuhänder oder Anwalt
Prüfung der Dokumente, Unterzeichnung sowie Beglaubigung durch einen Notar oder die Gemeindeverwaltung (kantonale Abhängigkeit)
Geschäftskonto eröffnen
Bestätigung der Kapitaleinlagen
Eintrag ins Handelsregister
Unterstützung bei Aufenthalten / Arbeitserlaubnisse der Geschäftsführer und entsendeten Mitarbeiter
Rekrutierung von lokalen Fachkräften
Büroservice: Geschäftsadresse und Postservice
Buchhaltung, Administration etc.