
Es gibt keine spezifischen Einschränkungen für ausländische Firmen in Deutschland.
Bürger jeder Staatsangehörigkeit können ein Unternehmen in Deutschland gründen.
Die zwei gängigsten Rechtsformen sind:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Mindestkapital EUR 25'000
Unternehmergesellschaft (UG)
Mindestkapital EUR 1
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Wahl der Rechtsform
Ausstellung der entsprechenden Urkunden und Dokumente durch Anwalt
Prüfung der Dokumente, Unterzeichnung sowie Beglaubigung durch einen Notar
Geschäftskonto eröffnen
Eigenkapital einlagen und dem Notar nachweisen
Eintrag ins Handelsregister
Unterstützung bei Aufenthalten / Arbeitserlaubnisse der Geschäftsführer und entsendeten Mitarbeiter
Rekrutierung von lokalen Fachkräften
Bürodienstleistung: Geschäftsadresse und Postservice
Buchhaltung, Administration etc.